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GLOSSAR

SUISA

Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke.

Die SUISA kümmert sich um die sog. kleinen Rechte, im Gegensatz zu den grossen Rechten, welche Opern oder Musicals umfassen und von der SSA (Société Suisse des Auteurs) wahrgenommen werden. Zu den kleinen Rechten gehören u.a.: nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Die SUISA erteilt an rund 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen etc.) die Bewilligung zum Aufführen, Senden, Weiterverbreiten und Vervielfältigen von Musik. Das Urheberrechtsgesetz legt Kriterien fest für die Höhe der finanziellen Entschädigungen der Werknutzung: höchstens zehn Prozent des Nutzungsertrages oder –aufwandes für die Urheberrechte. Die Tarife der SUISA unterliegen der Kontrolle der Eidgenössischen Schiedskommission und des Preisüberwachers.

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